Antragsfristen

Die Entscheidungen über die Förderanträge werden je nach Antragssumme in der Stiftung von unterschiedlichen Gremien getroffen: der Generalsekretärin, dem Verwaltungsrat oder dem Senat. Die für Ihren Antrag gültige Antragsfrist richtet sich daher nach der Höhe Ihrer Antragssumme.

Wichtig: Verspätet eingereichte Anträge können in der jeweils anstehenden Sitzung nicht berücksichtigt werden. Machen Sie sich daher frühzeitig mit dem Onlineantrag der Stiftung vertraut und richten Sie Ihren Zugang ein. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gremium Generalsekretärin

Antragssumme: 5.000 Euro bis einschließlich 10.000 Euro
Die Förderentscheidungen werden fünfmal pro Jahr getroffen.
Antragsfrist                            Entscheidung voraussichtlich
 15.01.2025 März 2025
 15.03.2025 Mai 2025
 15.07.2025 September 2025
 15.09.2025 November 2025
 15.11.2025 Januar 2026

Gremium Verwaltungsrat

Antragssumme: Mehr als 10.000 Euro bis einschließlich 100.000 Euro 
Der Verwaltungsrat tagt dreimal pro Jahr.
Antragsfrist                               Entscheidung voraussichtlich
 15.04.2025 Juli 2025
 15.09.2025 November 2025
 30.11.2025 Februar 2026

Gremium Senat

Antragssumme:  Mehr als 100.000 Euro
Der Senat tagt zweimal pro Jahr.
Antragsfrist                            Entscheidung voraussichtlich
 15.04.2025Juli 2025
 30.11.2025Februar 2026