Antragsfristen
Die Entscheidungen über die Förderanträge werden je nach Antragssumme in der Stiftung von unterschiedlichen Gremien getroffen: der Generalsekretärin, dem Verwaltungsrat oder dem Senat. Die für Ihren Antrag gültige Antragsfrist richtet sich daher nach der Höhe Ihrer Antragssumme.
Wichtig: Verspätet eingereichte Anträge können in der jeweils anstehenden Sitzung nicht berücksichtigt werden. Machen Sie sich daher frühzeitig mit dem Onlineantrag der Stiftung vertraut und richten Sie Ihren Zugang ein. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wichtig: Verspätet eingereichte Anträge können in der jeweils anstehenden Sitzung nicht berücksichtigt werden. Machen Sie sich daher frühzeitig mit dem Onlineantrag der Stiftung vertraut und richten Sie Ihren Zugang ein. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.