Symboldbild Fragezeichen – Mit Glühbirnen beleuchtetes Modell eines Fragezeichens, auf der Seite liegend

Know-how für Geförderte

Ihr Projekt wird durch die Stiftung Niedersachsen gefördert? Wir freuen uns! An dieser Stelle haben wir einige wichtige Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Förderung für Sie zusammengestellt.

Die Fragen und Antworten finden Sie unten auf der Seite auch in Einfacher Sprache.

Bei allen weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

FAQ Geförderte

Für den Abruf der bewilligten Fördermittel, das heißt die Bitte um Überweisung des Geldes, nutzen Sie bitte das entsprechende Formular auf dieser Website:
Um die Fördergelder abzurufen, müssen der Stiftung vorab die
  • die unterschriebenen Bewilligungsbedingungen (wird Ihnen mit der Bewilligung zugeschickt)
  • die ausgefüllte und unterschriebene Finanzierungserklärung
  • und ein aktueller Kosten- und Finanzierungsplan des Projektes
vorliegen.
Die überwiesene Fördersumme muss zeitnah, das heißt innerhalb von acht Wochen nach Eingang der Mittel ausgegeben werden. Sie dürfen diese nicht nutzen, um Zinserträge zu generieren. Sie können sich das Geld daher auch anteilig auszahlen lassen.
Sie sind verpflichtet, die Stiftung Niedersachsen über Veränderungen in der Finanzierung eines bewilligten Projektes zeitnah zu informieren (Anzeigepflicht). Sollten sich aus den finanziellen Veränderungen inhaltliche Anpassungen ergeben müssen, ist zu klären, ob die Förderbewilligung aufrechterhalten werden kann.
Spätestens sechs Monate nach Abschluss Ihres geförderten Projektes muss die Verwendung der Fördermittel gegenüber der Stiftung dargelegt werden. Dazu müssen ein Verwendungsnachweis und ein Sachbericht erstellt werden.
Auf dieser Website stellen wir einen Vordruck und Erläuterungen zum Verwendungsnachweis zur Verfügung.
Die Mittelverwendung weisen Sie bitte durch Vorlage der entsprechenden Ausgabenbelege nach.
Der Sachbericht soll einen Eindruck vom Verlauf und den Ergebnissen des Projektes vermitteln.
Die Förderung durch die Stiftung ist auf sämtlichen Begleitmaterialien, insbesondere auf Plakaten, Flyern, Broschüren, Katalogen, Anzeigen und in digitalen Medien (beispielsweise der Website) durch die Abbildung des Logos der Stiftung Niedersachsen zu zeigen.
Das Logo ist getrennt von Sponsorenlogos zu setzen und mit dem Titel „Gefördert durch” oder  „Förderer” zu kennzeichnen.
Beachten Sie bei der Reihenfolge der Logos bitte die Förderhöhen der einzelnen Förderer. Die Förderer mit der höchsten Förderung sollten als erstes genannt und abgebildet werden.
Sollten keine Logos abgebildet werden können, kann die Förderung auch in Form des Satzes „Gefördert durch die Stiftung Niedersachsen” erfolgen.
Die Stiftung muss die Platzierung des Logos oder die Nennung der Stiftung freigeben. Planen Sie hierfür bitte bis zu fünf Werktage ein. Ihre Ansprechpartnerin ist Katharina Nitsch. Sie ist erreichbar unter nitsch@stnds.de.
Das Logo erhalten Sie auf Anfrage von Katharina Nitsch. Sie ist erreichbar unter nitsch@stnds.de Für alle Fragen zur Öffentlichkeitsarbeit, der Nennung der Stiftung und auch der Platzierung steht sie Ihnen gerne zur Verfügung.

Mittelabruf

Sobald uns die unterschriebenen Bewilligungsbedingungen, die ausgefüllte und unterschriebene Finanzierungserklärung und ein aktueller Kosten- und Finanzierungsplan des Projektes vorliegen, können die bewilligten Mittel zur Verwendung abgerufen werden. Nutzen Sie dafür bitte die hier bereitgestellten Formulare. Sie können es Ausdrucken und mit der Hand ausfüllen oder am Rechner. Hierfür ist der Adobe Reader erforderlich.

Verwendungsnachweis

Spätestens sechs Monate nach Abschluss eines geförderten Projektes muss die Verwendung der Fördermittel gegenüber der Stiftung abgerechnet werden. Den Vordruck und Erläuterungen zum Verwendungsnachweis können Sie hier abrufen. Sie können es Ausdrucken und mit der Hand ausfüllen oder am Rechner. Hierfür ist der Adobe Reader erforderlich.

Häufige Fragen zur Förderung in Einfacher Sprache

Mit der Bewilligung haben wir Ihnen einige Unterlagen zugeschickt. Bitte füllen Sie diese aus und schicken sie an die Stiftung zurück.

Diese Unterlagen brauchen wir von Ihnen:
  • Die Bewilligungsbedingungen mit Ihrer Unterschrift
  • Die ausgefüllte Finanzierungserklärung mit Ihrer Unterschrift.
  • Einen aktuellen Kosten- und Finanzierungsplan vom Projekt.

Danach gehen Sie wieder auf die Internetseiten der Stiftung. Hier gibt es ein Formular für den Abruf der bewilligten Fördermittel. Mit diesem Formular bitten Sie die Stiftung darum, Ihnen das bewilligte Geld zu überweisen.
Sie müssen die Fördersumme innerhalb von acht Wochen ausgeben. Sie dürfen das Geld nicht länger anlegen, weil Sie keine Zinsen dafür bekommen dürfen. Wenn Sie nicht die ganze Summe auf einmal brauchen, können Sie das Geld auch in kleineren Teilen abrufen.
Sie müssen die Stiftung informieren, wenn sich an der Finanzierung Ihres Projekts etwas verändert. Das nennt man Anzeigepflicht. Vielleicht verändert sich dadurch das ganze Projekt. Die Stiftung muss dann klären, ob sie Ihr Projekt trotzdem noch fördern kann.
Sie müssen der Stiftung erklären, was genau Sie mit dem Geld gemacht haben. Diese Erklärung müssen Sie uns spätestens sechs Monate nach dem Ende Ihres Projekts zuschicken. Bitte schreiben Sie darüber einen Sachbericht und machen Sie einen Verwendungsnachweis. Das ist eine Liste der Einnahmen und Ausgaben in Ihrem Projekt.
Auf der Internetseite der Stiftung gibt es einen Vordruck für den Verwendungsnachweis. Außerdem gibt es Erläuterungen dazu. Bitte schicken Sie uns auch die Belege zu Ihren Ausgaben.
Im Sachbericht beschreiben Sie, wie das Projekt verlaufen ist und welche Ergebnisse dabei herausgekommen sind.
Sie müssen auf alle Materialien von Ihrem Projekt schreiben, dass Sie eine Förderung von der Stiftung Niedersachsen bekommen haben. Sie müssen auch das Logo der Stiftung auf die Materialien drucken. Materialien sind z. B. Plakate, Flyer, Broschüren, Kataloge, Internetseiten und Anzeigen.

Wichtig: Die Stiftung ist Förderer, kein Sponsor. Das müssen Sie so schreiben. Wenn mehrere Organisationen Ihr Projekt gefördert haben, müssen Sie die Logos nach der Höhe der Förderung sortieren. Das Logo von der Organisation, die am meisten Geld gegeben hat, kommt als Erstes.
Wenn Sie keine Logos zeigen, schreiben Sie stattdessen den Satz „Gefördert durch die Stiftung Niedersachsen“.

Bevor Sie Materialien veröffentlichen, muss die Stiftung sie anschauen und zustimmen. Das kann eine Woche dauern. Bitte planen Sie das ein. Frau Katharina Nitsch ist dafür zuständig. E-Mail: nitsch@stnds.de.
Das Logo bekommen Sie von Frau Katharina Nitsch. Schreiben Sie eine E-Mail an nitsch@stnds.de. Frau Nitsch hilft Ihnen auch bei anderen Fragen zur Öffentlichkeitsarbeit, der Nennung der Stiftung und zur Platzierung des Logos.